Allgemeine Geschäftsbedingungen

 AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen RALKON e.K.,Kobellstraße 5, 83024 Rosenheim – nachfolgend: RALKON.

 §1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die RALKON mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.

(2) RALKON schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit RALKON als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als RALKON ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn RALKON in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§2 Leistungen von RALKON / Mitwirkung des Kunden

(1) RALKON erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings und der Unternehmensberatung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet RALKON dabei nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann RALKON lediglich den Erfolg bestimmter Beratungs- und/oder Werbemaßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Kunden ist bewusst, dass ein Erfolg von RALKON nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.

(2) Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht von RALKON auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet. Derartige schriftliche Berichte, Studien und dergleichen stellen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder.

(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch RALKON, bleibt der Vergütungsanspruch von RALKON unberührt.

(5) In Bezug auf die von RALKON zu erbringenden Beratungsdienstleistungen gegenüber steht RALKON ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

§3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen RALKON und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von RALKON zu erhalten.

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen RALKON und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass RALKON das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken dauerhaft aufzeichnet.

§4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von RALKON angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von RALKON erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, und zwar grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Für Vertragsschlüsse mit RALKON via Telefon / Skype / Zoom oder ähnlichen ist in Bezug auf die Bezahlung unserer Dienstleistungen gegebenenfalls die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates erforderlich. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Vertragsschlusses unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes/bestätigtes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: vertrieb@ralkon.de (vorab) und sodann per Post an: RALKON e.K., Am Mitterfeld, 83024 Rosenheim.

Dazu ist folgendes Muster vom Kunden zu verwenden:

Ich ermächtige RALKON e.K., Kobellstr. 5, 83024 Rosenheim und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto

IBAN:

mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von RALKON e.K., Kobellstraße 5, 83024 Rosenheim und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.

Vorname und Name des Kontoinhabers

Straße und Hausnummer des Kontoinhabers

Postleitzahl und Ort

Kreditinstitut (Name und BIC)

IBAN:

Ort, Datum

Unterschrift des Kontoinhabers

(4) RALKON stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus nach erfolgreichem Lastschrift-Einzug (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an RALKON zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§6 Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch RALKON beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei RALKON eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei RALKON vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält RALKON sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber RALKON in Verzug, ist RALKON berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. RALKON wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§7 Erfüllung

(1) RALKON wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. RALKON ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass RALKON keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit RALKON für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt sie nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass RALKON bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird RALKON innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist RALKON gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von RALKON unberührt.

§8 Verantwortlichkeit und verbotene Inhalte

(1) Zur Teilnahme an Webinaren und Online-Videokursen muss der Kunde die von RALKON vorausgesetzten technischen Bedingungen erfüllen (z. B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion, Lautsprecher oder Headset, Adobe Flashplayer). Für die Prüfung und Sicherstellung der technischen Voraussetzungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Ein etwaiger Ausfall der technischen Voraussetzungen des Kunden, ggf. auch während des Webinars, entbindet nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die angegebenen Anmeldedaten, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, im Webinar-Chat (one-to-many) keine Inhalte einzustellen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

Verboten sind insbesondere folgende Inhalte:

  • Inhalte, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen, sind unzulässig. Dies gilt insbesondere für diskriminierende, sexistische, pornografische, rassistische und zu Gewalt oder zu einer Straftat auffordernde Inhalte, aber auch persönliche Bedrohungen und Beleidigungen.
  • Unzulässig sind gewerbliche Inhalte, Handy-/Telefonkarten- bzw. Geldgesuche, URLs, Adressen sowie Telefonnummern jeder Art.

§9 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Dem Kunden ist freigestellt, Bewertungen auf Grundlage tatsächlich stattgefundenen und in vollem Maße in Anspruch genommener Dienstleistungen von RALKON (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z. B. Google My Business) als ordentlicher Kaufmann abzugeben. Unehrenhafte Äußerungen, die nicht sachlicher Argumentation als Grundlage hat und vielmehr emotionale unethische Rhetorik beinhaltet, ist auf Aufforderung sachlich richtig zustellen oder zu entfernen. RALKON behält sich bei Fehlverhalten rechtliche Schritte vor.

(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von RALKON (z. B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von RALKON zu wahren. RALKON ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von RALKON innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, andere Kunden von RALKON abzuwerben.

§10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von RALKON zur Verfügung gestellten Inhalte. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der überlassenen Inhalte ist strengstens untersagt.

(2) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von RALKON auf dessen Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.

(3) Der Name und das Logo „Der Kaufprozess-Experte“ darf genauso wie RALKON weder verwendet noch genutzt werden. Alle Rechte unterliegen RALKON.

(4) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1 und 2 werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

§11 Haftung

(1) RALKON haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RALKON nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet RALKON nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook, LinkedIn, XING o.ä. nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet RALKON nicht.

§12 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und mit allen Projektbeteiligten auch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt. Sofern der Auftraggeber wünscht, dass Daten nicht über unverschlüsselte E-Mails und E-Mail-Anhänge versendet werden, wird er dies – entweder im Einzelfall oder generell – dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen. In diesem Fall werden dann E-Mail-Anhänge verschlüsselt versendet, die der Auftraggeber nur mit Kennwort öffnen kann. Sowohl für den Datenversand vom Auftraggeber zum Auftragnehmer wie auch umgekehrt sind, sofern Verschlüsselung gewünscht wird, Ver- und Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit Standardsoftware (insbesondere MS Office, Apple Mail) ohne Zusatzinstallationen anwendbar sind.

(2) RALKON ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten und zu speichern sowie – im Rahmen des Auftragsgegenstandes – ggf. einem Dienstleistungsrechenzentrum oder anderen geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. Bei Einschaltung Dritter hat RALKON deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.

(2) Der Kunde versichert, bei der Datenweitergabe an RALKON die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(3) Der Kunde stellt RALKON von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, RALKON hat diese Verstöße allein zu verantworten.

(4) Der Kunde erklärt sich mit der Teilnahme am Online-Coaching, insbesondere Video Live Calls, vorrangig ausgehend von RALKON, dazu breit, einer dauerhaften Speicherung der Daten und Informationen zuzustimmen. Gleichwohl ist dem Kunden bewusst, dass auch andere Personen (z.B. Kunden von RALKON) mit aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert werden und alle Zugriff auf diese Daten dauerhaft haben. Eine Ablehnung der Datenspeicherung kann nur durch Nichtteilnahme an Online-Kursen erfolgen.

§13 Verschwiegenheit

RALKON verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung entbindet.

Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen von RALKON erforderlich ist. RALKON ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den Versicherungsbedingungen ihrer Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.

Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftraggebers.

§14 keine Rechtsberatung

RALKON und alle beratenden angestellten Mitarbeiter können und dürfen keine Rechtsberatung durchführen. Sie sind weder Juristen oder Rechtsgelehrte. Alle Aussagen, die auf einen rechtsberatenden Inhalt hinweisen, sind nicht verbindlich und bedürfen zwingend einer Inanspruchnahme ausgebildeter Personen des Rechts durch den Kunden.

 §15 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von RALKON maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von RALKON. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von RALKON.

AGB Stand: 15.März 2021 ©

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